Es kommt nicht oft vor, dass vom erteilten Auftrag bis zu dessen gewünschter Ausführung beinahe 20 Jahre vergehen. Es wünschen sich auch die wenigsten Menschen zu Lebzeiten einen Grabstein. So war es dann nicht mehr die Kundin, die mich bat, mit der Ausführung ihres Auftrages zu beginnen, sondern ein Notar rief mich an um zu fragen, ob ich vielleicht eine Frau Pfister kenne, die mich testamentarisch als Bildhauer der Wahl zur Fertigung ihres Grabsteines wünschte. Den Wunsch konnte/wollte ich natürlich nicht ausschlagen, zumal das Budget passte und in diesem Fall seitens der Kundin bestimmt keine Änderungswünsche den kreativen Prozess behindern würden…